Sollten Sie Ihre Betriebserlaubnis verloren haben, so können wir Ihnen in der Regel eine Zweitschrift ausstellen.
Dies gilt allerdings nur für Fahrzeuge, die wir auch selber vertrieben haben.

 

Ausstellung möglich?

Eine Zweitschrift der Einzelbetriebserlaubnis kann nur der TÜV ausstellen. Kontaktieren Sie in diesem Falle ihre örtliche TÜV-Dienststelle.

Um einen möglichst schnellen Ablauf garantieren zu können, gehen Sie wie folgt vor:

Eine neue Ersatzbetriebserlaubnis anfordern

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Suchen Sie die Fahrzeug-Ident-Nr. (FIN) Ihres Fahrzeuges heraus. Vergleichen Sie sie mit der an Ihrem Fahrzeug eingeschlagenen Nummer am Rahmen.
Die genaue Position der FIN können Sie der Bedienungsanleitung entnehmen.

2

Besorgen Sie sich bei der Kfz-Zulassungsstelle eine so genannte „Unbedenklichkeitsbescheinigung“.

In dieser steht sinngemäß, dass das Fahrzeug weder aus technischen Gründen stillgelegt worden ist noch zur Fahndung ausgeschrieben steht.

3

Senden Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung im ORIGINAL per Post an folgende Adresse:

SI-Zweirad-Vertriebs GmbH
Lindenstraße 50
33378 Rheda-Wiedenbrück

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Wir senden Ihnen die Zweitschrift der Betriebserlaubnis per Paketdienst zu.

Der Sendung liegt eine Rechnung in Höhe von 45,70 € (inkl. 6,20 € Versand) bei.

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Sollte Ihre alte Betriebserlaubnis  nur noch schwer lesbar sein, da sie z.B. mitgewaschen oder zerrissen worden ist, so können wir Ihnen bei Einsendung Ihrer originalen, alten Betriebserlaubnis eine neue ausstellen. Die Fahrzeug-Ident-Nr. (FIN/Rahmen-Nr.) muss jedoch noch identifizierbar sein.

Senden Sie hierfür die alte Betriebserlaubnis an:

SI-Zweirad-Vertriebs GmbH
Lindenstraße 50
33378 Rheda-Wiedenbrück

Wir senden Ihnen anschließend die Zweitschrift der Betriebserlaubnis per Paketdienst zu. Der Sendung liegt eine Rechnung in Höhe von 45,70 € (inkl. 6,20 € Versand) bei.

Sollten Sie Ihren Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) oder Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) verloren haben oder sind diese unleserlich geworden, so kann Ihnen die örtliche Kfz-Zulassungsstelle weiterhelfen.

Nein, die Unbedenklichkeitsbescheinigung muss zwingend im Original per Post eingeschickt werden.

Nein, die Unbedenklichkeitsbescheinigung muss zwingend im Original per Post eingeschickt werden.

In seltenen Fällen hat die Zulassungstelle kein eigenes Formular einer Unbedenklichkeitsbescheinigung. Weiter unten können Sie ein  Formular herunterladen und dieses von der Zulassungstelle ausfüllen und abstempeln lassen.