• Wo befinden sich bei Auslieferung die Fahrzeugpapiere?
Die Betriebserlaubnis (EG-Übereinstimmungsbescheinigung/COC) befindet sich im Handschuhfach oder in der Sitzbank des Fahrzeugs.
• Dem Fahrzeug lag nur eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung bei - wo sind die Fahrzeugpapiere?
Die EG-Übereinstimmungsbescheinigung, auch COC genannt, stellen die so genannten Fahrzeugpapiere dar. (Betriebserlaubnis = EG-Übereinstimmungsbescheinigung/COC)
• Ich habe die Fahrzeugpapiere verloren, wo kann ich neue Beantragen?
Informationen zu diesem Thema können Sie unter dem Punkt FAQ / Ersatzbetriebserlaubnis finden.
• Worauf muss ich achten, wenn das Neufahrzeug angeliefert wurde?
- Bedienungsanleitung bzw. Hinweisblätter aufmerksam durchlesen!
- Spiegel montieren
- Bei Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren Super-Benzin nachtanken (das im Tank befindliche Benzin reicht nur für eine kurze Strecke; in der Regel bis zur nächsten Tankstelle)
• Wo muss das Fahrzeug angemeldet werden?
50 ccm:
Das Fahrzeug muss der Versicherung gemeldet werden. Diese händigt dem Halter das Versicherungskennzeichen aus, welches an das Fahrzeug angeschraubt werden muss.
125 ccm:
Das Fahrzeug muss mittels der beiliegenden EG - Übereinstimmungsbescheinigung (COC) bei der örtlichen Zulassungsstelle angemeldet werden.
• Wo kann ich Zubehör oder Ersatzteile beziehen?
Bei den SI-Service-Werkstätten oder direkt im SI-Zweirad-Shop unter www.si-zweirad.de/shop/index.php
• Welchen Kraftstoff benötigt mein Motorroller/Quad?
Alle von uns vertriebenen Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor können mit bleifreiem SUPER-Benzin (95 Oktan) betankt werden.
Zur Zeit werden Tests in Hinblick auf die Langzeitverträglichkeit von SUPER-E10-Kraftstoff durchgeführt. Bis dahin raten wir dringend vom Gebrauch der Kraftstoffsorte SUPER-E10 ab.
• Wie hoch ist der Benzinverbrauch?
Die folgenden Angaben sind als grobe Richtwerte zu verstehen, da der tatsächliche Verbrauch stark abhängig von vielen unterschiedlichen Faktoren ist.
Motorroller 50 ccm 4-Takt: ca. 2 – 4 l
Leichtkraftrad/-Roller 125 ccm: ca. 3 – 3,5 l
Quad 50 ccm: ca. 5 – 6 l
Quad 250 ccm: ca. 6 – 7 l
Faktoren (ohne Anspruch auf Vollständigkeit)
- viel Kurzstrecke (Verbrauch höher)
- viel Vollgas (Verbrauch höher)
- Steigungen = Vollgas
- Luftdruck der Reifen
- Gewicht des Fahrers und der Zuladung
- Wetterverhältniss (im Winter läuft die Startautomatik länger = höhere Drehzahl)
• Wo finde ich die Fahrzeug – Identifikations-Nummer?
Die genaue Position der Fahrzeug-Identifikationsnummer (FIN / Rahmen-Nummer) können Sie der beiliegenden Bedienungsanleitung entnehmen.
• An welche Werkstatt kann ich mich im Gewährleistungsfall wenden?
Im Falle einer Gewährleistungsreparatur wenden Sie sich bitte an eine von uns gelistete SI-Service-Werkstatt. Sie können eine in Ihrer Nähe befindlichen Werkstatt über den Menüpunkt Werkstattsuche auf unserer Homepage finden.
• Ich lasse mein Fahrzeug bei einer SI-Service-Werkstatt im Rahmen der Gewährleistung reparieren. Muss ich in Vorkasse treten?
Nein! SI-Service-Werkstätten rechnen im Gewährleistungsfall IMMER direkt mit SI-Zweirad ab.
• Was fällt unter Verschleiß?
Bauteile der Inspektion: Luftfilter, Öl, Zündkerze, Bremsflüssigkeit
Bauteile durch Abnutzung: Kupplungsscheiben, Bremsbeläge, Variator/Fliehgewichte, Kabel, Leuchtmittel, Sicherungen, Sitzbankdichtungen, Dekor, Auspuff, Reifen
• Wie lange ist die Gewährleistung für folgende Bauteile?
Verschleißteile des Rollers: Keine Gewährleistung
Batterie des Rollers: 6 Monate
Roller allgemein: 2 Jahre
• Warum müssen Inspektionen durchgeführt werden?
Die Inspektionen dienen dem Gewährleistungserhalt. Am Anfang hat z.B. die Kurbelwelle sowie weitere Motorenteile einen etwas erhöhten Abrieb. Diese Metallteile befinden sich dann im Motor- bzw. Getriebeöl und werden bei einer Inspektion entfernt, damit der Motor keinen Schaden nehmen kann.
Sollten die Inspektionen nicht lt. dem Wartungsplan durchgeführt werden, behält sich SI-Zweirad den Gewährleistungsanspruch vor.
• Wann muss ich die erste Inspektion durchführen?
Die erste Inspektion muss nach 500 KM oder nach 3 Monaten durchgeführt werden (jeweils das, was zuerst eintritt). Genauere Informationen entnehmen sie der Bedienungsanleitung
• Warum bereits nach 3 Monaten?
Wenn das Fahrzeug wenig bzw. nur für kurze Fahrstrecken benutzt wird oder längere Standzeiten hat, muss z.B. der Vergaser gereinigt werden, da es sonst zu Ablagerungen durch das Benzin kommen kann und der Vergaser dadurch verstopft. Das Fahrzeug startet dann nicht mehr oder läuft unsauber.
• Darf ich Inspektionen bei „meiner Werkstatt“ vor Ort durchführen lassen?
Ja! Inspektionen/Wartungsarbeiten können grundsätzlich von jeder beliebigen Zweiradfachwerkstatt unter Einhaltung der nach dem Inspektionsplan vorgegebenen Wartungsarbeiten durchgeführt werden. Reparaturen, die die Gewährleistung betreffen, müssen jedoch bei einer der SI-Service-Werkstätten erledigt werden. Sie können eine in Ihrer Nähe befindlichen Werkstatt über den Menüpunkt Werkstattsuche auf unserer Homepage finden. Inspektionen sind grundsätzlich kostenpflichtig. Die Kosten können von Werkstatt zu Werkstatt variieren.
• Darf ich Inspektionen selber machen?
Nein! – Inspektionen bzw. Wartungsarbeiten müssen durch eine Zweiradfachwerkstatt bzw. durch den werkseigenen Kundendienst durchgeführt werden.
• Wie schwer ist das Fahrzeug und wie viel darf ich zuladen?
Das Gewicht des Fahrzeugs in den fahrbereiten Zustand kann der Betriebserlaubnis (EG-Übereinstimmungsbescheinigung) unter Punkt 12.1 Masse des Fahrzeuges (mit Aufbau) entnommen werden.
Das maximale Gesamtgewicht ist im Punkt 14.1 Technisch zulässige Gesamtmasse ( = Fahrer + max. Zuladung, incl. Fahrzeuggewicht) aufgeführt.
• Führerscheinklassen
Motorroller bis 25 km/h:
A1 ; A ; B ; M ; T ; vor dem 01.04.1965 geboren ohne Führerschein möglich ; 1 ; 1a ; 1 b ; 2 ; 3 ; 4 ; mit Mofaprüfbescheinigung ab 15 Jahre
Motorroller bis 45/50 km/h:
A1 ; A ; B ; M ; T ; 1 ; 1a ; 2 ; 3 ; 4 ;
Fahrzeuge bis 125 ccm
A1 ; A ; B wenn vor dem 01.04.1980 den Führerschein erworben
1 ; 1a ; 1b ; 3 wenn vor dem 01.04.1980 den Führerschein erworben
Für 16 bis 17 jährige gilt zudem eine maximale bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h.
Quadfahrzeuge:
B ; S ab 16 Jahre bis 45 km/h ; 2 ; 3 ;
• Kann ich 50 ccm Mokick-Roller nachträglich auf 25 km/h (Mofa) umrüsten?
Ja, dies ist bei fast allen Fahrzeugen möglich. Bitte kontaktieren Sie im Zweifelsfall den SI-Kundenservice um abzuklären, ob eine Umrüstung auch für Ihr Fahrzeugmodell möglich ist. Der Umbau selbst erfolgt am einfachsten bei einer der gelisteten SI-Service-Werkstätten. Der Drosselsatz kann auch direkt bei SI-Zweirad bestellt und der Einbau bzw. die TÜV-Abnahme selbst arrangiert werden.
• Kann ich 50 ccm Mofa-Roller nachträglich auf 45 km/h (Mokick) umrüsten?
Bitte kontaktieren Sie hierbei den SI-Kundenservice um abzuklären, ob eine Umrüstung auch für Ihr Fahrzeugmodell möglich ist.
• Ich möchte mein Fahrzeug privat weiterverkaufen –was ist dabei zu beachten?
Das Fahrzeug darf natürlich privat weiter verkauft werden. Sollte es sich noch in der der Gewährleistungszeit (2 Jahre ab Kaufdatum) befinden, so stellen Sie dem privaten Käufer eine schriftliche Erklärung aus, dass Sie die Gewährleistung an diesen abtreten.
• In welchen Fällen kann die Gewährleistung verweigert werden?
Bei unsachgemäßer oder fehlender Pflege und Wartung, falls die eingetretenen Mängel in ursprünglichem Zusammenhang stehen.
Dies trifft ebenfalls bei manipulierten Fahrzeugen zu.

