FAQ - Häufig gestellte Fragen
- Wo befinden sich bei Auslieferung die Fahrzeugpapiere?
Die Betriebserlaubnis befindet sich im Handschuhfach
- Dem Fahrzeug lag nur eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung bei, wo sind die Fahrzeugpapiere?
Die
EG-Übereinstimmungsbescheinigung, auch COC genannt, stellen die so
genannten Fahrzeugpapiere dar.
(Betriebserlaubnis = EG-Übereinstimmungsbescheinigung/COC)
- Worauf muss ich als Halter achten, wenn das Fahrzeug angeliefert wird?
- Bedienungsanleitung durchlesen
- Spiegel montieren
- Benzin nachtanken (das im Tank befindliche Benzin reicht nur für eine kurze Strecke; in der Regel bis zur nächsten Tankstelle)
- Wo muss der Roller angemeldet werden?
50 ccm:
Das
Fahrzeug muss bei der Versicherung angemeldet werden. Diese händigt
dann dem Halter das Versicherungskennzeichen aus, welches an den Roller
angeschraubt werden muss.
125 ccm:
Das Fahrzeug wird mittels der beiliegenden EG - Übereinstimmungsbescheinigung (COC) bei der örtlichen Zulassungsstelle angemeldet.
- Mein Roller startet nicht – Was mache ich falsch?
Vor
dem Startvorgang muss bei Modellen mit Zündunterbrechungsschalter erst
der Seitenständer eingeklappt werden. Zum Starten des Rollers muss nun
einer von beiden Handbremshebeln gezogen und der Zündschlüssel umgedreht werden. Erst so ist es möglich, den Motor zu starten. Sollte
es dennoch nicht möglich sein das Fahrzeug zu starten, muss der
Startvorgang mittels des Kickstarters erfolgen. Für genauere
Anweisungen beachten Sie auch unbedingt die Bedienungsanleitung des
Fahrzeugs.
- An welche Werkstatt kann ich mich im Gewährleistungsfall wenden?
Ausschließlich
an SI-Service-Werkstätten die von SI-Zweirad genannt werden. Ansonsten
kann Si-Zweirad auch direkt einen Kundendienstmonteur vor Ort schicken.
- Ich lasse mein Fahrzeug bei einer SI-Service-Werkstatt im Rahmen der Gewährleistung reparieren. Muss ich in Vorkasse treten?
Nein! SI-Service-Werkstätten rechnen direkt mit SI-Zweirad ab.
- Darf ich Inspektionen bei „meiner Werkstatt“ vor Ort durchführen lassen?
Ja! Inspektionen können von jeder beliebigen Zweiradfachwerkstatt unter Einhaltung der lt. Inspektionsplan vorgegebenen Wartungsarbeiten durchgeführt werden.
- Darf ich Inspektionen auch selber durchführen?
Nein!
– Wartungsarbeiten müssen durch eine beliebige Zweiradfachwerkstatt
bzw. durch den Kundendienst der Fa. SI-Zweirad ausgeführt werden.
- Muss ich bzw. wann muss ich Inspektionen durchführen?
Die
Inspektionen dienen dem Gewährleistungserhalt. Sollten diese nicht
durchgeführt worden sein, behält sich SI-Zweirad den
Gewährleistungsanspruch vor.
Die Wartungsintervalle sind in der Bedienungsanleitung angegeben.
- Kann ich meinen 50 ccm Mokick-Roller nachträglich auf 25 km/h (Mofa) umrüsten?
Ja,
dies ist bei fast allen Fahrzeugen möglich. Der Umbau erfolgt am einfachsten bei
einer SI-Service Werkstatt. Der Drosselsatz kann auch direkt bei SI-Zweirad bestellt und der Einbau bzw. TÜV-Abnahme selbst arrangiert werden.
- Kann ich meinen 50 ccm Mofa-Roller nachträglich auf 45 km/h (Mokick) umrüsten?
Bitte kontaktieren Sie den SI-Kundenservice um abzuklären, ob eine Umrüstung auch für Ihr Fahrzeugmodell möglich ist.
- Wo kann ich Zubehör oder Ersatzteile für dieses FZG beziehen?
Bei den SI-Service-Werkstätten oder direkt im SI-Zweirad-Shop.
- Welchen Kraftstoff benötigt mein Motorroller/Quad?
Alle Fahrzeuge können mit bleifreiem Benzin (91 Oktan) sowie mit Super-Bleifrei (95 Oktan) betankt werden.
- Wo finde ich die Fahrzeug – Identifikationsnummer an meinem Fahrzeug?
Die genaue Position der Fahrzeug-Identifikationsnummer (FIN / Rahmen-Nummer) können Sie der mitgelieferten Bedienungsanleitung entnehmen.